Dienstag, 1.12.2020
Sozialbetrug durch Hartz-IV-Bezug trotz verschwiegenen Vermögens in der Schweiz

Über mehrere Jahre hinweg hatte ein Ehepaar Arbeitslosengeld II bezogen, obwohl es Vermögen in einem Depot in der Schweiz hatte. Das Landgericht Osnabrück hat am 27.11.2020 die Eheleute wegen Sozialbetrugs jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Zudem wurde die Einziehung des Wertes des Erlangten im Umfang von 84.304,57 Euro angeordnet.

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