Dienstag, 21.3.2023
Regelung über pauschalen Mindestschadensersatz im EU-Sortenschutz ungültig

Die EU-Sortenschutzregelung, die einen pauschalen Mindestschadensersatz in Höhe einer vierfachen Lizenzgebühr für eine wiederholte vorsätzliche Verletzung der Pflicht zur Zahlung einer angemessenen Ausnahmeentschädigung für den Nachbau einer geschützten Sorte vorsieht, ist ungültig. Laut Europäischem Gerichtshof verstößt sie unter anderem gegen das unionsrechtliche Verbot eines Strafschadensersatzes.

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