Mittwoch, 21.6.2023
Sonderregelungen für Kurzarbeitergeldbezug laufen aus

Die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld laufen am 30.06.2023 aus. Darauf hat die Bundesagentur für Arbeit hingewiesen. Während der Corona-Pandemie habe mit den Sonderregelungen die Beschäftigung von in der Spitze sechs Millionen Beschäftigten gesichert werden können. Insgesamt sei die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld im Vergleich der letzten drei Jahre allerdings wieder stark gesunken. 

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