Wer an einer Demonstration des "Schwarzen Blocks" teilnimmt, kann seine waffenrechtliche Erlaubnis verlieren. Die Teilnahme rechtfertige die Prognose eines waffenrechtlich bedenklichen Verhaltens, da der "Schwarze Block" gewaltbereit sei und die herrschende Rechtsordnung ablehne, so das Verwaltungsgericht Schleswig. Den Vortrag des Klägers, "nur als Zuschauer" vor Ort gewesen zu sein, hielt das Gericht für unglaubhaft.
Mehr lesen