Zwei Schülerinnen brechen eine im Rahmen eines Schulprojekts selbst geplante Reise nach Estland ab und fliegen vorzeitig nach Hause. Die Projekt- und Reisekosten müssen sie nun selbst tragen. Das Land Rheinland-Pfalz als Schulträger hafte nicht, so das OLG Zweibrücken.
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