Mittwoch, 8.11.2023
Schülerinnen bekommen nach selbst abgebrochener Projektreise kein Geld zurück

Zwei Schülerinnen brechen eine im Rahmen eines Schulprojekts selbst geplante Reise nach Estland ab und fliegen vorzeitig nach Hause. Die Projekt- und Reisekosten müssen sie nun selbst tragen. Das Land Rheinland-Pfalz als Schulträger hafte nicht, so das OLG Zweibrücken.

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