Mittwoch, 8.11.2023
Masernimpfung bei Schulkindern nachzuweisen

Eltern müssen bei schulpflichtigen Kindern einen Impfschutz gegen Masern nachweisen. Der damit verbundene Eingriff in das Elternrecht und die körperliche Unversehrtheit sei gerechtfertigt, so das VG Minden. Denn die Impfung diene dem Schutz des Lebens und der Gesundheit einer Vielzahl von Personen.

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