Freitag, 8.12.2023
Trotz Behinderung: Widerspruch nicht nur per einfacher E-Mail

Wer gegen einen Verwaltungsakt Widerspruch einlegen will, kann das auch elektronisch tun. Dann ist aber eine qualifizierte elektronische Signatur bzw. die Versendung per De-Mail erforderlich. Eine einfache E-Mail ist laut LSG Hessen selbst bei einem schwerbehinderten Bürger nicht ausreichend.

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