Freitag, 9.7.2021
Schienenkartell: Schaden muss nachgewiesen werden

Geschädigte des Kartells der "Schienenfreunde" müssen nachweisen, dass sie tatsächlich geschädigt worden sind. Der Bundesgerichtshof hat es abgelehnt, nach illegalen Preisabsprachen allein auf Grundlage der Wahrscheinlichkeit einen Schaden anzunehmen. Für die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises fehlt es den Karlsruher Richtern bei einem Quoten- und Kundenschutzkartell an der Typizität des Geschehensablaufs.

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