Freitag, 2.8.2024
"Signature could not be obtained": Schiedsspruch gilt trotzdem

Ein Schiedsspruch muss grundsätzlich von allen Schiedsrichtern unterschrieben werden. Fehlt eine Unterschrift, muss dafür nach § 1054 Abs. 1 S. 2 ZPO ein Grund angegeben werden. Laut BGH reicht es dazu aus, wenn "signature could not be obtained" vermerkt ist.

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