Die Stiftung Haus der Geschichte muss einem Journalisten der BILD-Zeitung Einsicht in zwei Kaufverträge gewähren, die den sogenannten Schabowski-Zettel betreffen. Das Verwaltungsgericht Köln verweist auf die herausragende historische Bedeutung, die dem Notizzettel des SED-Politbüro-Mitglieds Günter Schabowski zukomme und ein besonderes öffentliches Interesse an den Erwerbshintergründen begründe.
Mehr lesenDas Haus der Geschichte muss der Presse den Namen des Verkäufers des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit der Klage eines “Bild“-Journalisten teilweise stattgegeben. Es geht dabei um den handschriftlichen Notizzettel des SED-Politbüro-Mitglieds Günter Schabowski (1929-2015) aus seiner historischen Pressekonferenz vom 09.11.1989, die den Fall der Berliner Mauer zur Folge hatte.
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