Freitag, 14.5.2021
Jobcenter muss Kosten für Schüler-Tablet nicht übernehmen

Eine Schülerin, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezieht, ist mit ihrer Klage auf Erstattung der Kosten eines Tablets, das sie für die Schule gekauft hat, gescheitert. Das Bundessozialgericht verneinte die Voraussetzungen für einen Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II a. F., da es sich um einen einmaligen Bedarf handele, und lehnte auch eine analoge Anwendung der Vorschrift ab.

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