Mit einer Änderung des Deutschen Richtergesetzes will das Bundeskabinett die Regelungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter nachschärfen. So soll deren in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits anerkannte Pflicht zur Verfassungstreue nun gesetzlich verankert und als zwingende Regelung ausgestaltet werden.
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