Die Frist für Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE) wird vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie verlängert. Der Rat der EU hat am 26.05.2020 einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt. SE und SCE dürfen danach ihre Hauptversammlungen ausnahmsweise innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres abhalten anstatt innerhalb von sechs Monaten, wie gesetzlich vorgesehen.
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