Die Reform zur Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe gilt doch erst ab 1.2.2024. Wer eine Geldstrafe nicht zahlt, muss danach künftig nicht mehr so lange ins Gefängnis wie bisher. Wegen IT-Problemen der Länder wird die eigentlich zu Anfang Oktober 2023 geplante Neuregelung jetzt verschoben.
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