Freitag, 11.2.2022
Anwohner einer Sackgasse müssen Mülltonne zu Sammelplatz bringen

Anwohner einer Sackgasse können grundsätzlich verpflichtet werden, ihre Mülltonne zu einem dafür eingerichteten Sammelplatz zu bringen. Ein Anspruch auf eine "individuelle Lösung" zulasten der anderen Entgeltzahler oder auf Aufrechterhaltung der in der Vergangenheit praktizierten Müllentsorgung bestehe nicht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein in Schleswig in einem Eilverfahren entschieden. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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