Freitag, 11.8.2023
Kein Unterhaltsvorschuss bei Samenspende

Eine alleinerziehende Mutter hat für ihr Kind, das unter Verwendung einer offiziellen Samenspende nach dem Samenspenderregistergesetz gezeugt worden ist, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg in drei Berufungsverfahren entschieden.

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