Freitag, 26.5.2023
Versicherer muss nach Feuer in Restaurant nicht zahlen

Eine Versicherungsnehmerin verletzt vorsätzlich ihre Mitwirkungspflichten zur Aufklärung des Schadensfalls, wenn sie nach einem Restaurant-Brand nicht unverzüglich alle zulässigen Fragen ihres Versicherers beantwortet. Dies hat das Landgericht Osnabrück am Mittwoch klargestellt. Die Klage der Insolvenzverwalterin der Restaurantbetreiberin gegen den Versicherer auf Leistungen aus der bestehenden Sachversicherung bleibt damit erfolglos.

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