Donnerstag, 23.2.2023
Baden-Württemberg bestätigt kürzere Ruhezeiten im ersten Staatsexamen

Aus einer Stellungnahme des Landesjustizministeriums auf eine Anfrage von zwei SPD-Abgeordneten geht hervor, dass in der schriftlichen Prüfung des ersten juristischen Staatsexamens in Baden-Württemberg ein Ruhetag gestrichen werden soll, mit Einführung der elektronischen Prüfung dann auch der zweite. Begründet wird dies mit Problemen bei der Anmietung adäquater Räumlichkeiten, die Belastung der Studierenden werde nicht "wesentlich" erhöht.

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