Ministerium: Probleme bei Anmietung adäquater Räumlichkeiten
Laut Stellungnahme soll bis zum Wechsel ins E-Examen in der ersten Staatsprüfung ein klausurfreier Tag in der zweiten Prüfungswoche beibehalten werden, später soll dann auch der zweite Ruhetag wegfallen. Das Ministerium verweist auf Schwierigkeiten bei der Anmietung adäquater Räumlichkeiten, die landesweit vergleichbare Prüfungsbedingungen gewährleisteten und von ihrer Ausstattung für die Umsetzung des E-Examens geeignet seien. Größe und Qualität der bisherigen Prüfungsräume seien sehr unterschiedlich, Studierende hätten sich häufiger über ungenügende Prüfungsbedingungen beschwert. Die Straffung des Prüfungszeitraums erleichtere die Anmietung großer, moderner Prüfungshallen.
Ministerium sieht keine wesentlich höhere Belastung für Studierende
Druck und Belastung für die Studierenden würden durch die Verkürzung nicht "wesentlich" steigen, heißt es in der Stellungnahme. Das Ministerium macht die Vorteile moderner und gut ausgestatteter Prüfungsräume geltend, die zur Verminderung der Belastung für Studierende beitrügen. Ferner verkürze sich durch die Straffung die Dauer der Belastung. Das Ministerium verweist auch auf Bayern, wo es keine Ruhetage gebe, und merkt an, dass der klausurfreie Mittwoch in der ersten Prüfungswoche auch unter Studierenden nicht unumstritten sei.
Fragesteller kritisieren Stellungnahme
Die beiden SPD-Abgeordneten Boris Weirauch (rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion), und Dorothea Kliche-Behnke (wissenschaftspolitische Sprecherin), die die Anfrage gestellt haben, halten die Stellungnahme des Ministerium für wenig überzeugend. Kliche-Behnke erklärte, für das Justizministerium scheine das Einsparen der Raummiete für einen Tag wichtiger zu sein als die Gesundheit und der Erfolg der Prüflinge. Weirauch äußerte, der Ruhetag sei notwendig. "Anders als bei anderen Studiengängen steht und fällt die berufliche Zukunft mit der einen Note im Staatsexamen. Die sechs jeweils mehrstündigen Klausuren in einer sehr kurzen Taktung gelten ohnehin als außerordentlich beanspruchend."