Donnerstag, 9.11.2023
Kein höheres Ruhegehalt für teilzeitbeschäftigten Lehrer wegen Mehrarbeit

Die Dienstzeit, die dem Ruhegehalt eines zeitweise teilzeitbeschäftigten Beamten zugrunde gelegt wird, bestimmt sich nach der Teilzeitquote, die in der Bewilligung der Teilzeitbeschäftigung festgesetzt ist. Darüber hinaus geleistete Mehr- oder Zuvielarbeit führt laut BVerwG zu keiner höheren Versorgung.

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