Donnerstag, 11.11.2021
Rufbereitschaft eines Teilzeit-Feuerwehrmanns in Irland keine Arbeitszeit

Die ständige Rufbereitschaftszeit eines teilzeitbeschäftigten Reserve-Feuerwehrmanns, der nebenbei mit Genehmigung seines Arbeitgebers eine selbstständige berufliche Tätigkeit als Taxifahrer ausübt, stellt keine "Arbeitszeit" im Sinn der Arbeitszeitrichtlinie dar. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die ständige Abrufbarkeit dazu führen würde, dass er insgesamt in der Gestaltung seines Lebens und seiner anderen Tätigkeit erheblich beeinträchtigt würde, so der Gerichtshof der Europäischen Union.

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