Donnerstag, 15.12.2022
Weitere Klagen gegen Feste Fehmarnbeltquerung erfolglos

Die zuständige Planfeststellungsbehörde durfte für die Errichtung der Festen Fehmarnbeltquerung eine Befreiung von dem Verbot erteilen, Riffe zu zerstören oder zu beeinträchtigen. Die Beeinträchtigung der Riffe werde hinreichend dadurch ausgeglichen, dass an anderer Stelle in der Ostsee neue Riffe geschaffen würden, betonte das Bundesverwaltungsgericht.

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