Dass künftig für eine Rückgabe nur entweder der Antragsteller oder der derzeitige Besitzer eines NS-Raubkunstwerks der Anrufung der Beratenden Kommission zustimmen müssen, darüber war man sich im Kulturausschuss weitgehend einig. Keinen Konsens gab es zu Vorschlägen für ein Restitutionsgesetz.
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