Donnerstag, 4.4.2024
Renovierung im Haus des Schwiegersohns kein Arbeitsunfall

Für "familiäre Gefälligkeiten" besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Das SG Düsseldorf versagte aus diesem Grund einem Mann die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall, den er bei Renovierungsarbeiten für die Familie seiner Tochter im Haus seines Schwiegersohns erlitten hatte.

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