Mittwoch, 19.6.2024
Reitlehrerin ohne eigene Pferde ist abhängig beschäftigt

Ein Reitverein muss für eine Reitlehrerin, die für ihn Reitunterricht anbietet, Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn diese für den Unterricht vereinseigene Pferde einsetzt, die Reithalle unentgeltlich nutzt und kein unternehmerisches Risiko trägt. So das LSG Hessen.

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