Donnerstag, 20.6.2024
"Hengstigkeit" eines Hengstes: Nutzungsentgelt nicht zu mindern

Das OLG Frankfurt a.M. schloss eine Minderung eines Entgelts aus, die eine GmbH nach der Überlassung eines Turnierhengstes angesetzt hatte, weil die "Hengstigkeit" des Pferdes die Nutzung beeinträchtige. Außerdem ging es in dem Verfahren darum, wie sich Krankheitszeiten des Pferdes auf das Entgelt auswirken.

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