Dienstag, 6.6.2023
Bahnfahrten eines Fahrzeug-Überführers sind Arbeitszeit

Reisezeiten mit der Bahn, die im Zusammenhang mit der Überführung von neuen Nutzfahrzeugen anfallen, sind Arbeitszeit im Sinn des Arbeitszeitgesetzes, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg mit Verweis auf die Arbeitszeit-Richtlinie. Nach der europarechtlichen Begriffsbestimmung sei entscheidend, ob der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt, was das Gericht hier bejaht hat.

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