Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann nach EU-Recht bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen am Zielort ohne Gebühren vom Vertrag zurücktreten. Kennt er dieses Rücktrittsrecht nicht, darf ein nationales Gericht ihn laut EuGH unter bestimmten Voraussetzungen darüber informieren.
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