Weil ihr ein falscher Einkaufspreis für einen Reiseposten mitgeteilt worden war, bot eine Reiseveranstalterin eine Pauschalreise im Internet zu günstig an. Glück für den Kunden: Zwar wurde die Reise nicht durchgeführt. Dafür muss die Reiseveranstalterin ihn aber entschädigen.
Mehr lesen