Das Bundeskabinett hat am 29.07.2020 eine Neuregelung zur Optimierung der Lebensmittelüberwachung beschlossen. Mit der so genannten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) setzt der Bund den rechtlichen Rahmen für eine wirksamere und bundeseinheitliche Lebensmittelüberwachung der Länder. Als Kernelement enthält sie Regelungen zur Ermittlung von Frequenzen für Regelkontrollen.
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