Donnerstag, 15.9.2022
Anrechnung im Ausland entrichteter Steuern bei Rückforderung rechtswidriger Beihilfe kann rechtens sein

Der Europäische Gerichtshof hat zur Besteuerung von Gesellschaften in Gibraltar entschieden, dass die nationalen Behörden, die mit der Rückforderung einer als rechtswidrig eingestuften Beihilfe betraut sind, zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung eine nationale Vorschrift anwenden können, die einen Mechanismus zur Anrechnung der von einem Beihilfe-Empfänger im Ausland entrichteten Steuern auf die von ihm in Gibraltar geschuldeten Steuern vorsieht.

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