Donnerstag, 12.1.2023
Rechtsschutz-Defizite beim Europäischen Patentamt behoben

Unternehmen haben laut Bundesverfassungsgericht inzwischen ausreichende Möglichkeiten, sich gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts rechtlich zu wehren. In der Vergangenheit habe es hier Defizite gegeben. Diese seien seit einer Strukturreform im Jahr 2016 jedoch weitgehend behoben, so das Gericht. Mehrere Verfassungsbeschwerden deutscher und ausländischer Unternehmen blieben daher erfolglos.

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