Donnerstag, 6.6.2024
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH musste beA vor August 2022 nicht nutzen

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH war als Bevollmächtigte vor August 2022 nicht verpflichtet, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu nutzen. Laut BFH bestand eine solche Pflicht auch dann nicht, wenn sie durch einen Rechtsanwalt als Vertreter handelte.

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