Nachdem ein Fahrgast bei einer Verkehrskontrolle rassistisch beleidigt wurde, müssen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dem Mann 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden. Dem Kläger stehe Anspruch auf Schmerzensgeld "wegen Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts" zu, so eine Sprecherin der Berliner Zivilgerichte.
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