Dienstag, 2.5.2023
Vorfahrtsrecht auf Landstraße gilt auch für parallel verlaufenden Radweg

Ein Autofahrer, der von einem Feldweg in eine Landstraße einbiegen will, muss die Vorfahrt des Verkehrs auf der Landstraße achten. Aber auch die Radfahrer auf einem parallel zur Landstraße verlaufenden Radweg, den der Autofahrer überqueren muss, haben Vorfahrt. Das hat die Zweite Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal entschieden und die Klage einer Autofahrerin gegen einen Radfahrer abgewiesen. Das LG bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt.

Mehr lesen