Mittwoch, 2.12.2020
Rabattabschlag für Arzneimittel vorerst bestätigt

Ein pharmazeutisches Unternehmens ist mit seinem Antrag gegen einen Rabattabschlag für ein von ihm vertriebenes Arzneimittel gescheitert. Das Bayerische Landessozialgericht hat die begehrte vorläufige Aussetzung der Rabattpflicht abgelehnt. Das neu zugelassene Medikament wird seit Oktober 2017 zu einem Preis abgegeben, der ein Vielfaches über dem eines bis September 2017 vertriebenen wirkstoffgleichen Medikaments liegt.

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