Donnerstag, 29.2.2024
Verlängerte Räumungsfrist: Gericht darf es sich nicht zu leicht machen

Ein Gericht darf einem Mieter eine ihm gewährte Räumungsfrist nicht mit dem pauschalen Verweis auf eine "gerichtsbekannt angespannte" Lage am Wohnungsmarkt verlängern. Das hat das LG Berlin II entschieden. Auch genügten Bewerbungsunterlagen allein nicht, um eine hinreichende Wohnungssuche zu beweisen.

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