Mittwoch, 8.9.2021
Baumhäuser im Hambacher Forst durften nicht abgerissen werden

Die Räumung und Beseitigung der Baumhäuser im Hambacher Forst durch die Stadt Kerpen im Herbst 2018 war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch entschieden. Die auf Weisung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung erfolgte Aktion habe letztlich der Entfernung der Braunkohlegegner gedient, urteilte das Gericht. Die angewandten baurechtlichen Regelungen zum Brandschutz seien nur vorgeschoben gewesen.

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