Donnerstag, 2.9.2021
BRAK begrüßt Regulierung privater Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt die Regulierung privater Prozessfinanzierung. Wie aus einer aktuellen Stellungnahme hervorgeht, teilt sie die im Entschließungsentwurf des Europäischen Parlaments zur verantwortungsbewussten privaten Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten (2020/2130(INL)) geschilderten Gefahren. Die BRAK befürwortet es zudem, Mindeststandards in einer EU-Richtlinie zum Schutz der Rechtsuchenden festzulegen.

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