Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt die Regulierung privater Prozessfinanzierung. Wie aus einer aktuellen Stellungnahme hervorgeht, teilt sie die im Entschließungsentwurf des Europäischen Parlaments zur verantwortungsbewussten privaten Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten (2020/2130(INL)) geschilderten Gefahren. Die BRAK befürwortet es zudem, Mindeststandards in einer EU-Richtlinie zum Schutz der Rechtsuchenden festzulegen.
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