Freitag, 1.12.2023
Artikel über Missbrauch: Pfarrer gewinnt nur teilweise gegen "Bild"
Das Kölner OLG hat einem Pfarrer auf eine Unterlassungsklage gegen eine "Bild"-Berichterstattung in Teilen Recht gegeben. "Bild" darf ihn nicht als "Sexualstraftäter" bezeichnen oder behaupten, er habe sexuelle Handlungen mit einem Minderjährigen gestanden. Bezeichnungen wie "Missbrauchspriester" sah das Gericht aber als zulässig an. Mehr lesen