Damit schwächte das Oberlandesgericht Köln eine Entscheidung des Landgerichts Köln ab, das dem Pfarrer noch in sämtlichen Punkten Recht gegeben hatte. "Bild" war dagegen in Berufung gegangen und verbuchte die Entscheidung vom Donnerstag als Erfolg.
Der Priester war von Kardinal Rainer Maria Woelki zum stellvertretenden Düsseldorfer Stadtdechanten befördert worden. Jahre zuvor hatte er mit einem 16 Jahre alten Prostituierten Sex gehabt. Im Zuge der Berichterstattung über den Umgang mit Missbrauchstaten im Erzbistum Köln geriet er ins Rampenlicht. Gegen viele der von dem Priester monierten Bezeichnungen hatte sich bereits Woelki juristisch gewehrt und im März vom OLG Köln in Teilen Recht bekommen.
Das OLG monierte in seiner Entscheidung vom Donnerstag etwa die Passage "Kardinal [..] hat einen Priester befördert – obwohl dieser zuvor Kindesmissbrauch gestanden hat". Es handle sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung. Auch die Bezeichnung als "Sexualstraftäter" sei unzulässig. Es werde nicht erwähnt, dass die Vorfälle aus dem Jahr 2001 damals nicht Gegenstand staatlicher Ermittlungen gewesen seien.
Bezeichnung als "Missbrauchspriester" zulässig
Eine zulässige Meinungsäußerung stelle dagegen die Formulierung "Kardinal [..] beförderte Missbrauchs-Priester" dar. Der entsprechende Artikel betreffe "eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage und leiste einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung". Auch eine Passage über "Saunabesuche, Alkohol, Masturbation und das Vorspielen von Pornofilmen im Zusammenhang mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen" darf weiter verwendet werden: Es stehe zur vollen Überzeugung des Senats fest, dass es diese gegeben habe.
Ein Sprecher der "Bild"-Gruppe teilte mit, es werde deutlich, dass man bei der Aufklärung von Vertuschung und Missbrauch im Erzbistum Köln wichtige Arbeit geleistet habe. Die Entscheidung sei ein Erfolg für "Bild" sowie jede kritische Presse.