Dienstag, 1.12.2020
Keine zweite Identitätsüberprüfung beim Verkauf von Prepaid-Karten durch Mobilfunkanbieter

Die Regelung der Bundesnetzagentur, nach der sich ein Mobilfunkanbieter beim Verkauf von Prepaid-Karten durch einen Vertriebspartner eine Personalausweiskopie zusenden lassen und die Nutzerdaten selbst nochmals überprüfen muss, ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am 13.11.2020 entschieden.

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