Mittwoch, 21.4.2021
Erkennungsdienstliche Maßnahmen nach Abschluss des Asylverfahrens

Von einem Asylbewerber dürfen auch nach Ende seines Verfahrens noch Fingerabdrücke genommen und Lichtbilder gemacht werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sei bis zum Ende des Aufenthalts in Deutschland oder der Entstehung eines anderweitigen Aufenthaltsrechts dazu berechtigt, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Dies gelte allerdings nicht für einen Asylbewerber, von dem sich später herausstellt, dass er Unionsbürger ist. Dieser müsse in Bezug auf Fingerabdrücke und Lichtbilder nicht mitwirken. 

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Dienstag, 1.12.2020
Keine zweite Identitätsüberprüfung beim Verkauf von Prepaid-Karten durch Mobilfunkanbieter

Die Regelung der Bundesnetzagentur, nach der sich ein Mobilfunkanbieter beim Verkauf von Prepaid-Karten durch einen Vertriebspartner eine Personalausweiskopie zusenden lassen und die Nutzerdaten selbst nochmals überprüfen muss, ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am 13.11.2020 entschieden.

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