Montag, 6.2.2023
Notwendige Gegenüberstellung aller Kostenfaktoren bei Strompreisänderung

Auch bei Stromlieferverträgen außerhalb der Grundversorgung muss der Versorger den Verbraucher über beabsichtigte Preisänderungen umfassend unterrichten. Dabei hat er laut Bundesgerichtshof die einzelnen im Strompreis enthaltenen Preisbestandteile vor und nach der Anpassung aufzuschlüsseln und gegenüberzustellen. Andernfalls könne er auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Mehr lesen