Donnerstag, 13.7.2023
Keine Präklusion der Besetzungsrüge bei Rechtsmittelentscheidung nach Urteilsverkündung

Die Entscheidung eines Rechtsmittelgerichts schließt den Besetzungseinwand in der Revision nur dann aus, wenn sie dem Rügeführer vor Urteilsverkündung bekanntgemacht wurde. Das gilt laut Bundesgerichtshof auch dann, wenn das Urteil auf einer Verständigung beruhte.

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