Mittwoch, 3.7.2024
Teilnahme an Potsdamer Treffen per se kein Kündigungsgrund

Durfte die Stadt Köln einer Angestellten außerordentlich kündigen, weil diese an dem Potsdamer Treffen über "Remigration" teilgenommen hatte? Das ArbG Köln hat das verneint – unter anderem unter Hinweis auf das Fehlen einer gesteigerten politischen Treuepflicht.

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