Dienstag, 16.5.2023
Telefónica darf Positivdaten nicht an SCHUFA weitergeben

Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG darf nach einem von der Verbraucherzentrale NRW beim Landgericht München I erstrittenen Urteil keine Positivdaten ihrer Kundschaft an die SCHUFA weitergeben. Positivdaten sind Informationen darüber, ob und wann jemand Verträge mit Telekommunikationsanbietern oder anderen Firmen abgeschlossen hat. Sie fallen bei jedem Vertragsschluss an.

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