Donnerstag, 15.2.2024
Verrat von Dienstgeheimnissen durch Polizisten kein "Whistleblowing"

Nach Ansicht des BGH ist ein Polizist, der einem Journalisten mehrfach Dienstgeheimnisse ausgeplaudert hat, zu milde bestraft worden. Das LG Lübeck sah "das Ansehen der Landespolizei und das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine sachgerechte Amtsführung" nicht erschüttert. Nun muss es den Fall komplett neu aufrollen.

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