Dienstag, 18.4.2023
TikTok-Account mit Polizeibezug eines Polizisten bleibt untersagt

Die Polizei Berlin durfte einem Beamten das Betreiben eines Internetauftritts unter dem Namen "Officer" unter anderem auf der Plattform TikTok wegen Beeinträchtigung dienstlicher Interessen untersagen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Beschwerdeverfahren, das vom Polizisten betrieben wurde,  die untersagende Eilentscheidung der Vorinstanz bestätigt.

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