Montag, 8.4.2024
Freispruch für Inspekteur der Polizei rechtskräftig

Der Freispruch des ranghöchsten Polizeivollzugsbeamten Baden-Württembergs vom Vorwurf der sexuellen Nötigung ist rechtskräftig. Der BGH hat ein Urteil des Stuttgarter LG bestätigt, wonach es zwar zu Zärtlichkeiten zwischen dem Inspekteur der Polizei und einer Polizistin gekommen sei – allerdings einvernehmlich.

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